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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Rapidly GmbH, Zürcherstrasse 90b, 8953 Dietikon (nachfolgend Rapidly, wir, uns) und dem Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen über www.gorapid.ch oder auf anderem Weg.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie von Rapidly schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter:

  • eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung erhält,

  • oder das Fahrzeug übernimmt.

Mit der Buchung bestätigt der Mieter, die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Der Mietvertrag ist persönlich und darf ohne Zustimmung der Rapidly GmbH nicht auf Dritte übertragen werden.

3. Fahrzeugübergabe und Kaution

Das Fahrzeug wird dem Mieter im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben.
Vor der Übergabe erfolgt eine gemeinsame Kontrolle und Protokollierung des Fahrzeugzustands (Übergabeprotokoll).

  • Der Mieter zahlt vor Mietbeginn eine Kaution von CHF 0 - CHF 1’000 (Nach Vereinbarung), bar oder per TWINT.

  • Die Kaution dient als Sicherheit für Selbstbehalt, Reinigung, Nachbelastungen oder offene Forderungen.

  • Bei mängelfreier Rückgabe wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet.

Wird ein Schaden festgestellt, kann Rapidly den entsprechenden Betrag bis zur Klärung einbehalten oder verrechnen.

4. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer beginnt und endet gemäss Mietvertrag.
Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung der Rapidly GmbH möglich.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug:

  • pünktlich, vollgetankt und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben;

  • sämtliches Zubehör (z. B. Handyhalter, Kabel, Dokumente) vollständig abzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Tag oder eine Gebühr von CHF 20 pro angefangene Stunde verrechnet.

5. Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich:

  • das Fahrzeug sorgfältig und sachgemäss zu nutzen;

  • alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten;

  • das Fahrzeug nicht an Dritte weiterzugeben oder zu untervermieten;

  • keine Fahrten ins Ausland ohne schriftliche Genehmigung von Rapidly vorzunehmen;

  • bei Unfällen oder Schäden unverzüglich Rapidly und falls nötig die Polizei zu informieren.

Das Fahrzeug darf für gewerbsmässigen Personentransport (Uber, Bolt) nur genutzt werden, wenn der Mieter über die entsprechende Bewilligung und Fahrerqualifikation (z. B. Ausweis B121) verfügt.

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für:

  • Verkehrs- und Parkbussen,

  • Gebühren,

  • Ordnungswidrigkeiten,

  • sowie alle Kosten, die aus unsachgemässer Nutzung entstehen.

6. Versicherung und Haftung

Die Fahrzeuge der Rapidly GmbH sind haftpflicht- und kaskoversichert.
Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt CHF 1’000.– und ist vom Mieter zu tragen.

Der Versicherungsschutz entfällt oder wird eingeschränkt bei:

  • Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,

  • grober Fahrlässigkeit,

  • Verwendung durch nicht berechtigte Personen,

  • Verlassen der Schweiz ohne Genehmigung,

  • Renn- oder Testfahrten,

  • falschen Angaben gegenüber Polizei oder Versicherung.

Der Mieter haftet für sämtliche nicht versicherte oder ausgeschlossene Schäden, einschliesslich Folgekosten (z. B. Stillstand, Wertminderung).

7. Reinigung und Rauchverbot

Im Fahrzeug gilt ein striktes Rauchverbot.
Bei Verstoss wird eine Reinigungspauschale von CHF 250.– verrechnet.

Das Fahrzeug muss in sauberem Zustand zurückgegeben werden.
Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von CHF 50.– (oder nach Aufwand) berechnet.

8. GPS-Ortung

Die Fahrzeuge können mit einem GPS-System ausgestattet sein.
Die Ortung dient ausschliesslich zur Sicherheit, Diebstahlprävention und zur Überprüfung von Mietdauer und Rückgabezeit.
Eine dauerhafte Überwachung des Fahrverhaltens findet nicht statt.
Die erhobenen Daten werden gemäss Datenschutzgesetz (DSG) behandelt und nach 30 Tagen gelöscht.

9. Zahlungsbedingungen

  • Die Mietkosten und Kaution sind vor Fahrzeugübergabe vollständig zu bezahlen.

  • Akzeptierte Zahlungsmethoden: TWINT, Barzahlung oder Banküberweisung.

  • Bei verspäteter Zahlung oder offener Forderung kann Rapidly die Fahrzeugrückgabe verweigern oder die Kaution einbehalten.

  • Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe oder Vertragsbruch ist Rapidly berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zurückzufordern.

10. Haftungsausschluss

Rapidly haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Rapidly haftet nicht für technische Defekte, Betriebsstörungen oder Ausfälle, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.

11. Datenschutz

Rapidly behandelt alle Personendaten vertraulich und gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und gesetzlichen Nachweispflicht genutzt.
Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, ausser an:

  • Versicherungen (Schadensbearbeitung),

  • Behörden (z. B. Polizei, Strassenverkehrsamt),

  • Zahlungsdienstleister (z. B. TWINT, Banken).

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Rapidly GmbH in Dietikon (Kanton Zürich).

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Rapidly GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle Version auf www.gorapid.ch.

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